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Qualifizierungschancengesetz – Förderung beruflicher Weiterbildung

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Zuletzt geprüft: 06. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

bis 100%

Aufwand

Einfach

Antragstellung

Gering (über lokale Arbeitsagentur)

Über dieses Programm

Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht Unternehmen, Beschäftigte auf Kosten der Bundesagentur für Arbeit weiterzubilden – insbesondere für digitale Kompetenzen und Berufsfelder im Wandel.

Was wird gefördert? - Weiterbildungskosten (Kursgebühren) - Arbeitsentgelt während der Weiterbildung (anteilig) - Sozialversicherungsbeiträge während Freistellung

Förderquoten nach Betriebsgröße - Kleinst- und Kleinunternehmen (<10 MA): bis zu 100% der Weiterbildungskosten - Mittlere Unternehmen (<250 MA): bis zu 50% - Große Unternehmen: bis zu 25%

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)HandwerksbetriebMittelstand (>250 MA)Selbstständige / EinzelunternehmenGroßunternehmen

Verfügbar in

bundesweit
Mitarbeiter: 1unbegrenzt

Benötigte Unterlagen

  • Antrag bei lokaler Agentur für Arbeit
  • Weiterbildungsplan
  • Zulassungsnachweis des Bildungsträgers

Häufige Fragen zu Qualifizierungschancengesetz – Förderung beruflicher Weiterbildung

Wer kann Qualifizierungschancengesetz – Förderung beruflicher Weiterbildung beantragen?+
Qualifizierungschancengesetz – Förderung beruflicher Weiterbildung richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen), Handwerksbetrieb, Mittelstand (>250 MA), Selbstständige / Einzelunternehmen, Großunternehmen. Unternehmen mit 1+ Beschäftigten sind antragsberechtigt. Bis zu 100% Zuschuss zu Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt über die Bundesagentur für Arbeit. Für alle Betriebsgröß…
Wie viel Förderung bietet Qualifizierungschancengesetz – Förderung beruflicher Weiterbildung?+
Das Fördervolumen bei Qualifizierungschancengesetz – Förderung beruflicher Weiterbildung beträgt Individuell, mit einer Förderquote von bis zu 100 %. Es handelt sich um einen Zuschuss.
Was wird mit Qualifizierungschancengesetz – Förderung beruflicher Weiterbildung gefördert?+
Qualifizierungschancengesetz – Förderung beruflicher Weiterbildung fördert Vorhaben im Bereich Weiterbildung, Digitalisierung, ki. Bis zu 100% Zuschuss zu Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt über die Bundesagentur für Arbeit. Für alle Betriebsgrößen.
Wie beantrage ich Qualifizierungschancengesetz – Förderung beruflicher Weiterbildung?+
Der Antrag auf Qualifizierungschancengesetz – Förderung beruflicher Weiterbildung wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: Gering (über lokale Arbeitsagentur). Zuständig ist: Bundesagentur für Arbeit (BA).

Ausschlüsse

  • Pflichtweiterbildungen nach Berufsrecht
  • Weiterbildungen, die bereits begonnen haben

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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