Qualifizierungschancengesetz – Förderung beruflicher Weiterbildung
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
bis 100%
Aufwand
Einfach
Antragstellung
Gering (über lokale Arbeitsagentur)
Über dieses Programm
Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht Unternehmen, Beschäftigte auf Kosten der Bundesagentur für Arbeit weiterzubilden – insbesondere für digitale Kompetenzen und Berufsfelder im Wandel.
Was wird gefördert? - Weiterbildungskosten (Kursgebühren) - Arbeitsentgelt während der Weiterbildung (anteilig) - Sozialversicherungsbeiträge während Freistellung
Förderquoten nach Betriebsgröße - Kleinst- und Kleinunternehmen (<10 MA): bis zu 100% der Weiterbildungskosten - Mittlere Unternehmen (<250 MA): bis zu 50% - Große Unternehmen: bis zu 25%
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Benötigte Unterlagen
- Antrag bei lokaler Agentur für Arbeit
- Weiterbildungsplan
- Zulassungsnachweis des Bildungsträgers
Ausschlüsse
- Pflichtweiterbildungen nach Berufsrecht
- Weiterbildungen, die bereits begonnen haben
Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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