Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Fördervolumen
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Antragstellung
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Über dieses Programm
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Wenn Sie Beratungsangebote für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbauunternehmen zum Trinkwasserschutz oder zum Schutz von Grund- und Oberflächenwasser durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen und die Freie Hansestadt Bremen unterstützen Sie gemeinsam mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei der Durchführung von Informations- und Beratungsleistungen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft oder des Produktionsgartenbaus. Inhalte der Beratungen sind der Trinkwasserschutz sowie der guten Zustand oder das Potenzial von Grundwasser- und Oberflächenwasserkörpern nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
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Was wird mit Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung gefördert?+
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