Förderung von Vorhaben in Übergangs- und Küstengewässern (RL Übergangs- und Küstengewässer – ÜKW)
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Wenn Sie sich in Niedersachsen mit geeigneten Maßnahmen für die Wiederherstellung eines guten Umweltzustands der Übergangs- und Küstengewässer einsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei der Wiederherstellung eines guten ökologischen Zustandes im Bereich der Übergangs- und Küstengewässer.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Vorhaben in Trägerschaft des Landes Niedersachsen und für Vorhaben von übergeordnetem Landesinteresse können Sie bis zu 100 Prozent erhalten.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung von Vorhaben in Übergangs- und Küstengewässern (RL Übergangs- und Küstengewässer – ÜKW)
Was wird mit Förderung von Vorhaben in Übergangs- und Küstengewässern (RL Übergangs- und Küstengewässer – ÜKW) gefördert?+
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