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Förderung von Vorhaben der Seenentwicklung (RL Seenentwicklung – SEE)

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

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Über dieses Programm

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

Wenn Sie Maßnahmen zur Restaurierung und Sanierung von Seen beziehungsweise Stillgewässern in Niedersachsen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Vorhaben der Seenentwicklung im Sinne der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Dies geschieht mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, für Vorhaben in Trägerschaft des Landes Niedersachsen auch 100 Prozent.

Sie reichen Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ein.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

sachsenniedersachsen

Häufige Fragen zu Förderung von Vorhaben der Seenentwicklung (RL Seenentwicklung – SEE)

Was wird mit Förderung von Vorhaben der Seenentwicklung (RL Seenentwicklung – SEE) gefördert?+
Förderung von Vorhaben der Seenentwicklung (RL Seenentwicklung – SEE) fördert Vorhaben im Bereich Innovation & F&E. Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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