ZuschussAktiv

Förderung von Theatern in freier Trägerschaft

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt

Referat 303 – Kultur, Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (externer Link)

Wenn Sie künstlerische Vorhaben im Bereich der darstellenden Kunst umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Theaterschaffende oder Künstlerin oder Künstler im Bereich der darstellenden Kunst bei Ihrer künstlerischen nichtkommerziellen Arbeit an professionellen Theatern in freier Trägerschaft.

Reichen Sie Ihren Antrag für die Einstiegsförderung und die Einzelprojektförderung bitte jährlich bis zum 1.10. des Vorjahres und für die Basisförderung jährlich bis zum 15.5. des Vorjahres schriftlich und in elektronischer Form beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ein.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

sachsen_anhaltsachsen

Häufige Fragen zu Förderung von Theatern in freier Trägerschaft

Wer kann Förderung von Theatern in freier Trägerschaft beantragen?+
Förderung von Theatern in freier Trägerschaft richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in sachsen_anhalt, sachsen. Wenn Sie künstlerische Vorhaben im Bereich der darstellenden Kunst umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Vorausse…

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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Offizielle Quellen