ZuschussAktiv

Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)

Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)

Wenn Sie eine Selbsthilfegruppe für Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit und/oder deren Angehörige aufbauen oder erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt Selbsthilfegruppen von Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder chronischer Krankheit und/oder deren Familienangehörigen.

Sie bekommen die Förderung für den Aufbau und Erhalt der Selbsthilfegruppe auf örtlicher Ebene.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

bayern

Häufige Fragen zu Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit

Was wird mit Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit gefördert?+
Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit fördert Vorhaben im Bereich software. Wenn Sie eine Selbsthilfegruppe für Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit und/oder deren Angehörige aufbauen oder erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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