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Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum – Behindertengerechter Umbau

zuständige Wohnungsbauförderstelle Hessen

Zuletzt geprüft: 06. Juni 2026

Fördervolumen

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Individuell

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Antragstellung

Über dieses Programm

zuständige Wohnungsbauförderstelle Hessen

zuständige Wohnungsbauförderstelle Hessen

Wenn Sie Ihre Immobilie selbst nutzen und sie behindertengerecht umbauen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Hessen unterstützt Sie, wenn Sie Ihren selbst genutzten Wohnraum behindertengerecht umbauen möchten.

Sie erhalten die Förderung für Baumaßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden selbst genutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld).

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

hessen

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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