Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum – Behindertengerechter Umbau
zuständige Wohnungsbauförderstelle Hessen
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
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Antragstellung
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Über dieses Programm
zuständige Wohnungsbauförderstelle Hessen
zuständige Wohnungsbauförderstelle Hessen
Wenn Sie Ihre Immobilie selbst nutzen und sie behindertengerecht umbauen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie, wenn Sie Ihren selbst genutzten Wohnraum behindertengerecht umbauen möchten.
Sie erhalten die Förderung für Baumaßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden selbst genutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld).
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
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50 .000 € – 400 .000 €
Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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