Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Neubau (Hessen-Darlehen Neubau)
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
zuständige Wohnungsbauförderstelle Hessen
zuständige Wohnungsbauförderstelle Hessen
Wenn Sie als Privatperson zum ersten Mal eine neue Immobilie kaufen oder bauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie, wenn Sie erstmalig eine selbst genutzte Wohnimmobilie bauen oder kaufen möchten oder gemeinschaftliches Wohnen mit anderen Haushalten planen und Sie keinen angemessenen Wohnraum finden und auf Unterstützung angewiesen sind.
Sie erhalten die Förderung für den Bau oder Kauf eines neuen Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung als erstmaliges Wohneigentum.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
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Was wird mit Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Neubau (Hessen-Darlehen Neubau) gefördert?+
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