Förderung von Schmalspurbahnen und normalspurigen historischen Triebfahrzeugen (RL-SNHT)
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV)
Wenn Sie eine Schmalspurbahn besitzen oder betreiben, können Sie für den Bau, die Modernisierung sowie Instandsetzungsmaßnahmen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen fördert öffentliche nichtbundeseigene Eisenbahnen mit einer Spurweite von 750 Millimetern sowie Parkeisenbahnen, die im Freistaat Sachsen ein wichtiges materielles Kulturerbe sind, und Dampf-, Diesel- und Elektrolokomotiven sowie Triebwagen mit einem Alter von mindestens 50 Jahren nach Indienststellung und einer Spurweite von 1435 mm.
Reichen Sie Ihren Förderantrag bitte beim Sächsischen Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) ein.
Antragsberechtigt sind Betreiberinnen und Betreiber sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Schmalspurbahnen und normalspurigen historischen Triebfahrzeugen im Freistaat Sachsen.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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