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Förderung von Projekten zum Thema „Physik der kleinsten Teilchen“ (ErUM)

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Zuletzt geprüft: 19. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Physik der kleinsten Teilchen“ innerhalb des Rahmenprogramms „Erforschung von Universum und Materie – ErUM“ vom: 14.04.2026 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt BAnz AT 24.04.2026 B2

Dem Projektträger sind bis spätestens 01.07.2026 förmliche Förderanträge vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) zu nutzen.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

bundesweit

Häufige Fragen zu Förderung von Projekten zum Thema „Physik der kleinsten Teilchen“ (ErUM)

Wer kann Förderung von Projekten zum Thema „Physik der kleinsten Teilchen“ (ErUM) beantragen?+
Förderung von Projekten zum Thema „Physik der kleinsten Teilchen“ (ErUM) richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen). Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Was wird mit Förderung von Projekten zum Thema „Physik der kleinsten Teilchen“ (ErUM) gefördert?+
Förderung von Projekten zum Thema „Physik der kleinsten Teilchen“ (ErUM) fördert Vorhaben im Bereich Innovation & F&E. Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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