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Förderung von Projekten aus Einnahmen der Glücksspielabgabe (Lottomittel)

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Zuletzt geprüft: 19. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL)

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) (externer Link)

Grundsätze zur Förderung von Projekten aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) vom: 24.11.2025 Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL)

Der Antrag ist unter Verwendung des vorgesehenen Antragsformulars (siehe weiterführende Links) und der dort geforderten Anlagen im Original mit rechtsverbindlicher Unterschrift beim Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (siehe Ansprechpunkt) einzureichen.

Entscheidungen über alle eingehenden Lottomittelanträge werden im Rahmen von 2 Vergaberunden im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung getroffen, wobei in der 1. Vergaberunde maximal 60% des verfügbaren Lottobudgets in Anspruch genommen werden dürfen. Diese Vergaberunden finden in der Regel im Februar und Mai statt. Der Antrag sollte spätestens 2 Monate vor der jeweiligen Vergaberunde bei der oben genannten Adresse (siehe Ansprechpunkt) eingehen. Sollten nach der 2. Vergaberunde noch Lottomittel verfügbar sein, wird eine 3. Vergaberunde durchgeführt.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

brandenburg

Häufige Fragen zu Förderung von Projekten aus Einnahmen der Glücksspielabgabe (Lottomittel)

Wer kann Förderung von Projekten aus Einnahmen der Glücksspielabgabe (Lottomittel) beantragen?+
Förderung von Projekten aus Einnahmen der Glücksspielabgabe (Lottomittel) richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in brandenburg. Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Was wird mit Förderung von Projekten aus Einnahmen der Glücksspielabgabe (Lottomittel) gefördert?+
Förderung von Projekten aus Einnahmen der Glücksspielabgabe (Lottomittel) fördert Vorhaben im Bereich Energieeffizienz. Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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Offizielle Quellen