Förderung von Projekten aus Einnahmen der Glücksspielabgabe (Lottomittel)
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL)
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) (externer Link)
Grundsätze zur Förderung von Projekten aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) vom: 24.11.2025 Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL)
Der Antrag ist unter Verwendung des vorgesehenen Antragsformulars (siehe weiterführende Links) und der dort geforderten Anlagen im Original mit rechtsverbindlicher Unterschrift beim Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (siehe Ansprechpunkt) einzureichen.
Entscheidungen über alle eingehenden Lottomittelanträge werden im Rahmen von 2 Vergaberunden im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung getroffen, wobei in der 1. Vergaberunde maximal 60% des verfügbaren Lottobudgets in Anspruch genommen werden dürfen. Diese Vergaberunden finden in der Regel im Februar und Mai statt. Der Antrag sollte spätestens 2 Monate vor der jeweiligen Vergaberunde bei der oben genannten Adresse (siehe Ansprechpunkt) eingehen. Sollten nach der 2. Vergaberunde noch Lottomittel verfügbar sein, wird eine 3. Vergaberunde durchgeführt.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung von Projekten aus Einnahmen der Glücksspielabgabe (Lottomittel)
Wer kann Förderung von Projekten aus Einnahmen der Glücksspielabgabe (Lottomittel) beantragen?+
Was wird mit Förderung von Projekten aus Einnahmen der Glücksspielabgabe (Lottomittel) gefördert?+
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