Förderung von Pilotprojekten zu Innovationen im Gebäudebereich
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Förderprogramm aktiv, Antragsstellung nicht mehr möglich
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Tel: +49 30 9940596-11 (Montag bis Freitag von 10:00-12:00 Uhr und von 14:00-16:00 Uhr)
Pilotprojekte - Innovationen im Gebäudebereich
Bekanntmachung „Pilotprojekte – Innovationen im Gebäudebereich“ Projektaufruf 2024 vom 25.07.2024
In der ersten Stufe sind Projektskizzen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ausschließlich digital bis einschließlich 12.11.2024, 23:59 Uhr einzureichen.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung von Pilotprojekten zu Innovationen im Gebäudebereich
Wer kann Förderung von Pilotprojekten zu Innovationen im Gebäudebereich beantragen?+
Was wird mit Förderung von Pilotprojekten zu Innovationen im Gebäudebereich gefördert?+
Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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