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Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE)

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Wenn Sie als bayerische kommunale Körperschaft im Bereich der öffentlichen Tourismusinfrastruktur vorrangig im ländlichen Raum investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als kommunale Körperschaft bei Investitionsvorhaben zur Attraktivitätssteigerung und Qualitätsverbesserung von Basiseinrichtungen der öffentlichen Tourismusinfrastruktur vorrangig im ländlichen Raum.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

In Ausnahmefällen werden Sie auch bei sonstigen Infrastrukturmaßnahmen unterstützt, wenn diese für den Tourismus in Bayern von außerordentlicher Bedeutung und nicht nach anderen Förderprogrammen förderfähig sind.

Die Förderhöhe beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

bayern

Häufige Fragen zu Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE)

Wie beantrage ich Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE)?+
Der Antrag auf Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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