Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zum ökologischen Landbau und seinen Erzeugnissen im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL) „Förderantrag MERI“
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) (externer Link)
Richtlinie zur Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zum ökologischen Landbau und seinen Erzeugnissen im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau vom: 18.06.2025 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat BAnz AT 27.06.2025 B4
Das Zuwendungsverfahren ist einstufig. Projektanträge können bis zum 01.12.2030 beim BÖL eingereicht werden. Anträge sind bis spätestens 3 Monate vor dem Veranstaltungsbeginn einzureichen. Projektanträge können ausschließlich über das Online-Formular (siehe weiterführende Links) gestellt werden. Innerhalb von 2 Monaten nach dem letzten Messe- oder Ausstellungstag ist der Verwendungsnachweis bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zum ökologischen Landbau und seinen Erzeugnissen im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau
Wer kann Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zum ökologischen Landbau und seinen Erzeugnissen im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau beantragen?+
Was wird mit Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zum ökologischen Landbau und seinen Erzeugnissen im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau gefördert?+
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