Förderung von Maßnahmen für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende als Teilbereich des sozialen Wohnungsbaus (Richtlinie Junges Wohnen)
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) (externer Link)
Wenn Sie Wohnraum für Studierende und Auszubildende schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Schaffung und Modernisierung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende.
Sie erhalten die Förderung für Baumaßnahmen für neue Wohnheimplätze durch Neubau, Umbau oder Erweiterung, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von Wohnheimplätzen innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung (Ersterwerb) und Modernisierung von Wohnheimplätzen einschließlich Gemeinschaftsräumen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte im Rahmen von Förderaufrufen an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende als Teilbereich des sozialen Wohnungsbaus (Richtlinie Junges Wohnen)
Wer kann Förderung von Maßnahmen für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende als Teilbereich des sozialen Wohnungsbaus (Richtlinie Junges Wohnen) beantragen?+
Was wird mit Förderung von Maßnahmen für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende als Teilbereich des sozialen Wohnungsbaus (Richtlinie Junges Wohnen) gefördert?+
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