ZuschussAktiv

Förderung von Maßnahmen des baulichen Schallschutzes in Grundschulen

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

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Antragstellung

Über dieses Programm

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Regierungspräsidium Darmstadt (externer Link)

Wenn Ihre Schule bauliche Maßnahmen plant, mit denen die negativen Folgen des Lärms am Verkehrsflughafen Frankfurt Main reduziert und Lernbedingungen verbessert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Hessen unterstützt Sie bei baulichen Schallschutz- und Belüftungsmaßnahmen an Ihrer Grundschule oder Schule mit Grundschulangebot. Die Schule muss in der Tagschutzzone 2 des festgesetzten Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main liegen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.

Ihren Antrag richten Sie bitte an das Regierungspräsidium Darmstadt.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

hessen

Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen des baulichen Schallschutzes in Grundschulen

Was wird mit Förderung von Maßnahmen des baulichen Schallschutzes in Grundschulen gefördert?+
Förderung von Maßnahmen des baulichen Schallschutzes in Grundschulen fördert Vorhaben im Bereich Energieeffizienz. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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