Förderung von Maßnahmen des baulichen Schallschutzes in Grundschulen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Regierungspräsidium Darmstadt (externer Link)
Wenn Ihre Schule bauliche Maßnahmen plant, mit denen die negativen Folgen des Lärms am Verkehrsflughafen Frankfurt Main reduziert und Lernbedingungen verbessert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie bei baulichen Schallschutz- und Belüftungsmaßnahmen an Ihrer Grundschule oder Schule mit Grundschulangebot. Die Schule muss in der Tagschutzzone 2 des festgesetzten Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main liegen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.
Ihren Antrag richten Sie bitte an das Regierungspräsidium Darmstadt.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen des baulichen Schallschutzes in Grundschulen
Was wird mit Förderung von Maßnahmen des baulichen Schallschutzes in Grundschulen gefördert?+
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