Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs (RL Lastenfahrrad)
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV)
Wenn Sie als Unternehmen, Kommune oder Verein Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs anschaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Thüringen fördert die Neuanschaffung von neuen, gewerblich und institutionell genutzten Lastenfahrrädern und elektrisch unterstützten Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) mit einer Lasten-Zuladung von mindestens 40 kg. Die Räder können als baulich einspurige oder mehrspurige Fahrräder konstruiert sein.
Die Höhe der Förderung beträgt für pro Lastenfahrrad EUR 500,00 und pro Lastenpedelec EUR 1.500.
Richten Sie Ihren Antrag vor dem Kauf der Räder formgebunden an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV).
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs (RL Lastenfahrrad)
Wer kann Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs (RL Lastenfahrrad) beantragen?+
Was wird mit Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs (RL Lastenfahrrad) gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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