Förderung von Landschaftspflegeverbänden in Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Fördervolumen
Individuell
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Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
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Über dieses Programm
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Wenn Sie als Landschaftspflegeverband auf Grundlage eines jährlichen Arbeits- und Maßnahmenprogramms (AMP) Vorhaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie als Landschaftspflegeverband (LPV) bei der Vorbereitung, Begleitung und Evaluation von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Sie erhalten die Förderung für den Betrieb Ihres LPV auf Grundlage eines jährlichen Arbeits- und Maßnahmenprogramms (AMP), das aus folgenden Modulen bestehen kann:
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von den im AMP festgelegten Stunden, multipliziert mit folgender Verrechnungseinheit:
Richten Sie Ihren Antrag mit Ihrem konkreten Arbeits- und Maßnahmenprogramm (AMP) bitte an das für Sie zuständige Regierungspräsidium.
Wer ist förderberechtigt?
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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