Förderung von Kleinprojekten
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
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Über dieses Programm
Landesamt für Gesundheit und Soziales (externer Link)
Wenn Sie als Einrichtung in Mecklenburg-Vorpommern Angebote schaffen für Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Durchführung von kleinen lokalen Projekten, vor allem in den Handlungsfeldern Gesundheit, Sport und Bewegung und bürgerschaftliches Engagement.
Sie erhalten die Förderung für Projekte, die geeignet sind,
Ihr Zuschuss beträgt pauschal EUR 8.200 bei einer Projektlaufzeit von 12 Monaten und EUR 5.000 bei einer Projektlaufzeit von 6 Monaten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über die Geschäftsstelle des zuständigen Regionalbeirates im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung von Kleinprojekten
Was wird mit Förderung von Kleinprojekten gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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