Förderung von Kleinkläranlagen
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)
Fördervolumen
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Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
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Über dieses Programm
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)
Thüringer Aufbaubank (TAB) (externer Link)
Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen vom: 29.07.2024 Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Az.: 1070-25-4403/13-2-28841/2024 ThürStAnz Nr. 34/2024 S. 1189 – 1192
Vorschlagslisten und Anträge für das laufende Jahr können regelmäßig, spätestens jedoch bis 30. September des jeweiligen Jahres bei der Thüringer Aufbaubank eingereicht werden.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
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Was wird mit Förderung von Kleinkläranlagen gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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