Förderung von Investitionen in die öffentliche Eisenbahninfrastruktur nicht bundeseigener Eisenbahnen für den Güterverkehr in Sachsen-Anhalt (NE-Infrastrukturrichtlinien – InfraRiLi)
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) (externer Link)
Wenn Sie in die Ertüchtigung von Schienenwegen für den Güterverkehr der nicht bundeseigenen Eisenbahnen in Sachsen-Anhalt investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei Investitionenmaßnahmen einschließlich Planungskosten zur Verbesserung von Schienenwegen der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Güterverkehr in Sachsen-Anhalt.
Sie erhalten eine ergänzende Landesförderung für Projekte, die vom Eisenbahn-Bundesamt nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz zur Ertüchtigung von Schienenwegen der nicht bundeseigenen Eisenbahnen gefördert werden:
Die Höhe des Zuschusses beträgt als ergänzende Landesförderung bis zu 40 Prozent zu den vom Eisenbahn-Bundesamt nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz festgesetzten zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung von Investitionen in die öffentliche Eisenbahninfrastruktur nicht bundeseigener Eisenbahnen für den Güterverkehr in Sachsen-Anhalt (NE-Infrastrukturrichtlinien – InfraRiLi)
Wer kann Förderung von Investitionen in die öffentliche Eisenbahninfrastruktur nicht bundeseigener Eisenbahnen für den Güterverkehr in Sachsen-Anhalt (NE-Infrastrukturrichtlinien – InfraRiLi) beantragen?+
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