Förderung von Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
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–
Über dieses Programm
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
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Wenn Sie als Unternehmen, das landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeitet oder vermarktet, Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Unternehmen, das landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeitet und/oder vermarktet, bei Maßnahmen zur Verbesserung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Dies geschieht mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höchstbetrag liegt bei EUR 750.000 je Investitionsvorhaben.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung von Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Wer kann Förderung von Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse beantragen?+
Was wird mit Förderung von Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse gefördert?+
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