Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Kompetenzzentrum für Integration (KfI) Dezernat 36
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund gefördert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Arbeit von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ihren Antrag richten Sie zusammen mit der Aufgabenplanung bis spätestens zum 30.11. für das folgende Jahr an die Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 36 – Kompetenzzentrum für Integration.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund
Was wird mit Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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