Förderung von Inkubatoren an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt (ego.-Inkubator)
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) (externer Link)
Wenn Sie als Hochschule die Einrichtung von Inkubatoren oder die ergänzende Einrichtung bestehender Inkubatoren planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Hochschule mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Einrichtung von Inkubatoren und bei der ergänzenden Einrichtung bestehender Inkubatoren.
Sie erhalten die Förderung beispielsweise für die gründungsbezogene Ausstattung für Gründerräume, Werkstätten, Labore, kleinere Pilot-/Versuchsanlagen sowie technischen Service.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch mindestens EUR 200.000 und maximal EUR 800.000.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
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Was wird mit Förderung von Inkubatoren an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt (ego.-Inkubator) gefördert?+
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