Förderung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen (Notrufe) und Interventionsstellen
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Wenn Sie Hilfeangebote für Frauen und Kinder bereitstellen, die in ihrem Umfeld häusliche und/oder sexualisierte Gewalt erleiden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Bayern fördert flächendeckend Hilfeangebote für Frauen und ihre Kinder, die von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt akut betroffen sind.
Sie erhalten die Förderung zur Finanzierung von Personalausgaben für notwendige Fachkräfte, wenn sie in folgenden Hilfeeinrichtungen tätig sind:
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab.
Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 1.12. des Jahres vor Beginn des Bewilligungszeitraums an die Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet Soziales und Jugend.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen (Notrufe) und Interventionsstellen
Was wird mit Förderung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen (Notrufe) und Interventionsstellen gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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