Förderung von Frauenhäusern
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie ein Frauenhaus betreiben, das von Gewalt bedrohten Frauen und ihren Kindern Zuflucht bietet, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Arbeit von Frauenhäusern.
Sie erhalten eine Förderung für Personal- und Sachausgaben.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab.
Ihren Antrag richten Sie bis zum 1.10. für das folgende Bewilligungsjahr, bei Erstantrag spätestens 3 Monate vor dem beantragten Förderbeginn an den zuständigen Landschaftsverband. Das ist entweder der Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung von Frauenhäusern
Was wird mit Förderung von Frauenhäusern gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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