Förderung von Frauenberatungsstellen
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie eine Beratungsstelle für Frauen eingerichtet haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Frauenberatungsstellen bei der Beratung und Begleitung von Frauen und in ihrer präventiven Tätigkeit.
Sie erhalten eine Förderung für folgende Einrichtungen:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu
Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihrer Maßnahme ab. Das zuständige Ministerium setzt jährlich einen Pauschalbetrag fest.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung von Frauenberatungsstellen
Was wird mit Förderung von Frauenberatungsstellen gefördert?+
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