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Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG)

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Zuletzt geprüft: 19. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Bescheinigungsstelle Forschungszulage GbR

Bescheinigungsstelle Forschungszulage GbR (externer Link)

Beantragen Sie bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) für Ihr Unternehmen eine steuerliche Forschungsförderung für Grundlagen-, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung.

Ob Start-Up, kleines, mittelständisches oder Großunternehmen: Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, können von der Forschungszulage profitieren.

Stellen Sie dafür einen "Antrag auf Bescheinigung eines FuE-Vorhabens" bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Diese prüft, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um ein förderfähiges Forschungsprojekt handelt. Die BSFZ untersucht dazu Ihre Eingaben auf Neuartigkeit, Risiko oder Unwägbarkeit und auf Planmäßigkeit.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

bundesweit

Häufige Fragen zu Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG)

Wer kann Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) beantragen?+
Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen). Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Was wird mit Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) gefördert?+
Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) fördert Vorhaben im Bereich Innovation & F&E. Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Wie beantrage ich Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG)?+
Der Antrag auf Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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