Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG)
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Bescheinigungsstelle Forschungszulage GbR
Bescheinigungsstelle Forschungszulage GbR (externer Link)
Beantragen Sie bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) für Ihr Unternehmen eine steuerliche Forschungsförderung für Grundlagen-, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung.
Ob Start-Up, kleines, mittelständisches oder Großunternehmen: Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, können von der Forschungszulage profitieren.
Stellen Sie dafür einen "Antrag auf Bescheinigung eines FuE-Vorhabens" bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Diese prüft, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um ein förderfähiges Forschungsprojekt handelt. Die BSFZ untersucht dazu Ihre Eingaben auf Neuartigkeit, Risiko oder Unwägbarkeit und auf Planmäßigkeit.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG)
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