Förderung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Thüringen TRANSFER) – get started 2gether
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)
Thüringer Aufbaubank (TAB) (externer Link)
Wenn Sie als junges Unternehmen mit wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Thüringen unterstützt Sie als junges Unternehmen im Programmbereich get started 2gether auf Grundlage der Richtlinie „FTI-Thüringen TRANSFER“ bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Sie erhalten die Förderung für Ausgaben, die für Aufträge und Dienstleistungen anfallen bei einer Zusammenarbeit mit einer wirtschaftsnahen Forschungseinrichtung in Thüringen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch bis zu EUR 200.000 pro Wettbewerbsaufruf.
Ihr Unternehmen kann pro Wettbewerbsaufruf einmal teilnehmen. Eine mehrmalige Teilnahme am Programm ist möglich, der maximale Zuschuss ist dann auf EUR 300.000 begrenzt.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Thüringen TRANSFER) – get started 2gether
Wer kann Förderung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Thüringen TRANSFER) – get started 2gether beantragen?+
Was wird mit Förderung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Thüringen TRANSFER) – get started 2gether gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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