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Förderung von Extended Realities (XR)-Projekten

Bayerisches Staatsministerium für Digitales

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Bayerisches Staatsministerium für Digitales

Gesellschaft zur Förderung der Medien in Bayern

Wenn Sie in Bayern ein innovatives, inhaltlich hochwertiges, kreatives Extended-Realities-Projekt entwickeln, produzieren und auf Veranstaltungen präsentieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen beziehungsweise einen Zuschuss bekommen.

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Realisierung von inhaltlich hochwertigen, kreativen und im Hinblick auf die User Experience innovativen Virtual-Reality-, Augmented-Reality- oder Mixed-Reality-Projekten sowie immersiven Soundprojekten (XR-Projekte). Dabei kann Ihr XR-Projekt auch interaktiv sein.

Sie bekommen die Förderung für ein XR-Projekt in folgenden Projektphasen:

Sie bekommen die Förderung je nach Vorhaben als Zuschuss oder als Darlehen.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

bayern

Häufige Fragen zu Förderung von Extended Realities (XR)-Projekten

Wer kann Förderung von Extended Realities (XR)-Projekten beantragen?+
Förderung von Extended Realities (XR)-Projekten richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in bayern. Wenn Sie in Bayern ein innovatives, inhaltlich hochwertiges, kreatives Extended-Realities-Projekt entwickeln, produziere…
Was wird mit Förderung von Extended Realities (XR)-Projekten gefördert?+
Förderung von Extended Realities (XR)-Projekten fördert Vorhaben im Bereich Digitalisierung. Wenn Sie in Bayern ein innovatives, inhaltlich hochwertiges, kreatives Extended-Realities-Projekt entwickeln, produzieren und auf Veranstaltungen präsentieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen…
Wie beantrage ich Förderung von Extended Realities (XR)-Projekten?+
Der Antrag auf Förderung von Extended Realities (XR)-Projekten wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Bayerisches Staatsministerium für Digitales.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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