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Förderung von Eigenwohnraum im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Freistaat Bayern – BayernPortal (externer Link)

Wenn Sie als Haushalt mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt Haushalte, die keinen angemessenen Wohnraum finden und auf Unterstützung angewiesen sind, beim Bau oder Kauf eines Einfamilienhauses, Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung.

Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt maximal ein Drittel der Gesamtkosten des selbst genutzten Wohnraums. Die Bagatellgrenze liegt bei 15.000 EUR.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

bayern

Häufige Fragen zu Förderung von Eigenwohnraum im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms

Wie beantrage ich Förderung von Eigenwohnraum im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms?+
Der Antrag auf Förderung von Eigenwohnraum im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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