Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (externer Link)
Die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert. Förderfähig sind 25 % der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 EUR pro E-Lastenfahrrad beziehungsweise Lastenanhänger mit E-Antrieb.
Der Bund gewährt auf Antrag über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.
Zuschüsse müssen über ein elektronisches Formular beantragt werden. Das BAFA stellt das elektronische Formular auf seiner Webseite zur Verfügung (siehe weiterführende Links).
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern
Wer kann Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern beantragen?+
Was wird mit Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern gefördert?+
Wie beantrage ich Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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