ZuschussAktiv

Förderung von Denkmalschutzmaßnahmen für Privatpersonen oder juristische Personen des privaten Rechts (Denkmalpflege Nordrhein-Westfalen)

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Zuletzt geprüft: 19. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen (externer Link)

Besitzen Sie ein Denkmal in Nordrhein-Westfalen und planen Sanierungen? Das Land unterstützt Sie mit einem Zuschuss von 50 % Ihrer Kosten für Erhalt und Instandsetzung.

Für den Erhalt eines Baudenkmals in Nordrhein-Westfalen können Sie Geld erhalten. Das Land übernimmt die Hälfte Ihrer förderfähigen Ausgaben. Das Ziel ist es, kulturelles Erbe für die Zukunft zu bewahren.

Sie erhalten Zuschüsse für Aufwendungen, die der Erhaltung, Sicherung und denkmalgerechten Nutzung von Denkmalen dienen, unter anderem für:

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

nrw

Häufige Fragen zu Förderung von Denkmalschutzmaßnahmen für Privatpersonen oder juristische Personen des privaten Rechts (Denkmalpflege Nordrhein-Westfalen)

Wer kann Förderung von Denkmalschutzmaßnahmen für Privatpersonen oder juristische Personen des privaten Rechts (Denkmalpflege Nordrhein-Westfalen) beantragen?+
Förderung von Denkmalschutzmaßnahmen für Privatpersonen oder juristische Personen des privaten Rechts (Denkmalpflege Nordrhein-Westfalen) richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in nrw. Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Was wird mit Förderung von Denkmalschutzmaßnahmen für Privatpersonen oder juristische Personen des privaten Rechts (Denkmalpflege Nordrhein-Westfalen) gefördert?+
Förderung von Denkmalschutzmaßnahmen für Privatpersonen oder juristische Personen des privaten Rechts (Denkmalpflege Nordrhein-Westfalen) fördert Vorhaben im Bereich Digitalisierung. Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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