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Förderung von ausländischen Studierenden an den staatlichen Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (AuslStudHSFöRL M-V)

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer an einer staatlichen Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern studieren und unverschuldet in finanzielle Not geraten sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Jahr lang ein Stipendium erhalten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als ausländische Studierende oder ausländischen Studierenden ab dem 4. Fachsemester, wenn Sie unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage gekommen sind.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in Form von Stipendienzahlungen.

Sie erhalten bis zu 80 Prozent des Betrages, der nach dem Aufenthaltsgesetz zur Sicherung des Lebensunterhalts erforderlich ist für maximal 12 Monate.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Akademische Auslandsamt Ihrer Hochschule.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

mv

Häufige Fragen zu Förderung von ausländischen Studierenden an den staatlichen Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (AuslStudHSFöRL M-V)

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Förderung von ausländischen Studierenden an den staatlichen Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (AuslStudHSFöRL M-V) fördert Vorhaben im Bereich Weiterbildung. Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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