Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen – Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Wenn Sie Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung einrichten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen fördert die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für jeden Ausbildungsplatz beziehungsweise für jeden Arbeitsplatz bis zu EUR 5.000. Der Mindestbetrag liegt bei EUR 2.500.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Abschluss des Ausbildungs- oder Arbeitsvertrags und bei befristeten Arbeitsverträgen vor Abschluss des Änderungsvertrags bei der für den Betriebssitz zuständigen Agentur für Arbeit.
Antragsberechtigt sind arbeitgebende natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts mit Betriebssitz im Freistaat Sachsen.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
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Wer kann Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen – Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“ beantragen?+
Was wird mit Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen – Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“ gefördert?+
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