Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in Sachsen-Anhalt (Richtlinie AUKM)
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)
zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)
Wenn Sie als Landbewirtschafterin und Landbewirtschafter Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Landbewirtschafterin und Landbewirtschafter mit Mitteln der Europäischen Union und des Bundes bei der Durchführung von flächenbezogenen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Sie erhalten die Förderung in folgenden Bereichen:
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in Sachsen-Anhalt (Richtlinie AUKM)
Wer kann Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in Sachsen-Anhalt (Richtlinie AUKM) beantragen?+
Was wird mit Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in Sachsen-Anhalt (Richtlinie AUKM) gefördert?+
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