Förderung unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen in Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Außenstelle Osnabrück
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Wenn Sie in Niedersachsen Erwerbslose in Ihrer Beratungsstelle beraten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als unabhängige Erwerbslosenberatungsstelle, die die behördlichen Beratungsstrukturen niederschwellig und qualifiziert ergänzt.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bei Erstantragstellung einmalig bis zu EUR 10.000 als Gründungszuschuss. Für den laufenden Betrieb Ihrer Beratungsstelle können Sie bis zu EUR 13.500 pro Jahr als Zuschuss erhalten.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen in Niedersachsen
Was wird mit Förderung unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen in Niedersachsen gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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