Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (externer Link)
Wenn Sie Ihre überbetriebliche Berufsbildungsstätte modernisieren oder zu einem Kompetenzzentrum für die berufliche Aus- und Fortbildung weiterentwickeln möchten, können Sie je nach Vorhaben einen Zuschuss von bis zu 65 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützen Sie bei der Modernisierung oder Umstrukturierung Ihrer überbetrieblichen Berufsbildungsstätte (ÜBS) sowie bei der Weiterentwicklung Ihrer ÜBS zu einem Kompetenzzentrum für die berufliche Aus- und Fortbildung.
Maßnahmen mit Gesamtausgaben von weniger als 50.000 EUR werden nicht gefördert.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren
Was wird mit Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren gefördert?+
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