Förderung telemedizinischer intersektoraler Gesundheitsnetzwerke
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
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Über dieses Programm
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Wenn Sie als intersektorales Gesundheitsnetzwerk mit anderen intersektoralen Gesundheitsnetzwerken zusammenarbeiten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie als intersektorales Gesundheitsnetzwerk dabei, sich mithilfe von digitalen und telemedizinischen Anwendungen mit anderen intersektoralen Gesundheitsnetzwerken zu vernetzen.
Als intersektorales Gesundheitsnetzwerk sind Sie ein Zusammenschluss aus verschiedenen ambulanten und/oder stationären Gesundheitssektoren (Gesundheitsbereichen), die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch V, XI oder XII erbringen. Gesundheitssektoren sind unter anderem ambulante Ärztinnen und Ärzte, Apotheken, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, ambulante oder stationäre Pflegedienste, (Reha-)Kliniken, Rettungsdienste, Logopädinnen und Logopäden.
Wer ist förderberechtigt?
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