ZuschussAktiv

Förderung sozialer Beratungsstellen

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (externer Link)

Wenn Sie eine soziale Beratungsstelle betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihren laufenden Personalkosten erhalten.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Arbeit sozialer Beratungsstellen.

Sie erhalten eine Förderung für Ihre Personalkosten, wenn Sie eine integrierte Erziehungs- und Familienberatung oder eine Suchtberatung anbieten.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 25 Prozent Ihrer Fachpersonalkosten beziehungsweise für Ihre Fachkräfte in den Suchtberatungsstellen bis zu 32 Prozent Ihrer Fachpersonalkosten.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

rlp

Häufige Fragen zu Förderung sozialer Beratungsstellen

Was wird mit Förderung sozialer Beratungsstellen gefördert?+
Förderung sozialer Beratungsstellen fördert Vorhaben im Bereich software. Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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