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Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen an Vereine und Verbände für Aufgaben der Betreuung von Menschen mit (drohenden) Behinderungen

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

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Antragstellung

Über dieses Programm

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Wenn Ihr Verein oder Verband Menschen mit Behinderungen betreut, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie als Verein oder Verband, der Menschen mit (drohenden) Behinderungen betreut, bei nichtinvestiven sozialen Maßnahmen.

Sie erhalten die Förderung für Sachausgaben der geschäftsführenden Stelle Ihres Verbandes oder Vereins.

Die Höhe der Förderung beträgt 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, ab dem 1.1.2023 beträgt die Förderung bis zu 80 Prozent.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

thueringen

Häufige Fragen zu Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen an Vereine und Verbände für Aufgaben der Betreuung von Menschen mit (drohenden) Behinderungen

Was wird mit Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen an Vereine und Verbände für Aufgaben der Betreuung von Menschen mit (drohenden) Behinderungen gefördert?+
Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen an Vereine und Verbände für Aufgaben der Betreuung von Menschen mit (drohenden) Behinderungen fördert Vorhaben im Bereich software. Wenn Ihr Verein oder Verband Menschen mit Behinderungen betreut, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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