Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen an Vereine und Verbände für Aufgaben der Betreuung von Menschen mit (drohenden) Behinderungen
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Wenn Ihr Verein oder Verband Menschen mit Behinderungen betreut, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie als Verein oder Verband, der Menschen mit (drohenden) Behinderungen betreut, bei nichtinvestiven sozialen Maßnahmen.
Sie erhalten die Förderung für Sachausgaben der geschäftsführenden Stelle Ihres Verbandes oder Vereins.
Die Höhe der Förderung beträgt 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, ab dem 1.1.2023 beträgt die Förderung bis zu 80 Prozent.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen an Vereine und Verbände für Aufgaben der Betreuung von Menschen mit (drohenden) Behinderungen
Was wird mit Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen an Vereine und Verbände für Aufgaben der Betreuung von Menschen mit (drohenden) Behinderungen gefördert?+
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