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Förderung nicht-gewerblicher Reparaturinitiativen

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

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Individuell

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Antragstellung

Über dieses Programm

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)

Richtlinie zur Förderung nicht-gewerblicher Reparaturinitiativen (Förderrichtlinie Reparaturinitiativen – RepInFöR) vom: 07.11.2024 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Az. 37d-U3014-2024/2-22

Der Antrag für eine Förderung im Folgejahr ist immer bis zum 1. Oktober zu stellen, also für 2026 bis 01.10.2025.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

bayern

Häufige Fragen zu Förderung nicht-gewerblicher Reparaturinitiativen

Was wird mit Förderung nicht-gewerblicher Reparaturinitiativen gefördert?+
Förderung nicht-gewerblicher Reparaturinitiativen fördert Vorhaben im Bereich software. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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