Förderung im Rahmen des Programmes DO! Export der Initiative Musik
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Förderleistungsbeschreibung in Überarbeitung
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Wenn Sie Veranstaltungen und Kampagnen im Ausland zur Vermarktung von Künstlerinnen und Künstlern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Die Bundesregierung unterstützt Sie als deutsches Unternehmen bei Ihrer Exportstrategie zur Vermarktung von Künstlerinnen und Künstlern im Ausland.
Gefördert werden Aktivitäten und Maßnahmen einer ausgereiften Exportstrategie, beispielsweise
Sie erhalten den Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung im Rahmen des Programmes DO! Export der Initiative Musik
Wer kann Förderung im Rahmen des Programmes DO! Export der Initiative Musik beantragen?+
Was wird mit Förderung im Rahmen des Programmes DO! Export der Initiative Musik gefördert?+
Wie beantrage ich Förderung im Rahmen des Programmes DO! Export der Initiative Musik?+
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