ZuschussAktivBundesweit

Förderung im Rahmen des Musikfonds

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Wenn Sie nicht-kommerzielle avantgardistische Musikprojekte durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt Sie bei herausragenden Projekten aus allen Bereichen der aktuellen Musik.

Gefördert wird hochambitionierte Musik, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist.

Die Höhe der Förderung beträgt maximal 50.000 EUR pro Projekt und Jahr.

Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Projektbeginn unter Verwendung der Antragsformulare beim Musikfonds e.V.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

bundesweit

Häufige Fragen zu Förderung im Rahmen des Musikfonds

Wer kann Förderung im Rahmen des Musikfonds beantragen?+
Förderung im Rahmen des Musikfonds richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen). Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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