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Förderung im Rahmen des Förderprogrammes „Wasserkraftanlagen“

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Tel: +49 800-0268724 (Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag 09:30 – 15:00 Uhr, Freitag 09:30 – 13:00 Uhr)

Richtlinie zum Förderprogramm „Wasserkraftanlagen“ vom: 10.06.2024 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie BayMBl. 2024 Nr. 291 Az. 94-9450/43/6

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

bayern

Häufige Fragen zu Förderung im Rahmen des Förderprogrammes „Wasserkraftanlagen“

Wer kann Förderung im Rahmen des Förderprogrammes „Wasserkraftanlagen“ beantragen?+
Förderung im Rahmen des Förderprogrammes „Wasserkraftanlagen“ richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in bayern. Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Was wird mit Förderung im Rahmen des Förderprogrammes „Wasserkraftanlagen“ gefördert?+
Förderung im Rahmen des Förderprogrammes „Wasserkraftanlagen“ fördert Vorhaben im Bereich Energieeffizienz. Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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