Förderung im Rahmen der Internationalen Tourförderung der Initiative Musik
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
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Aufwand
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Antragstellung
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Über dieses Programm
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Die Internationale Tourförderung unterstützt Musikerinnen und Musiker sowie Bands mit einem Wohnsitz in Deutschland bei besonderen Auftritten im Ausland. Ziel ist es den Künstlerinnen und Künstlern damit den Markteintritt auf einem internationalen Musikmarkt zu erleichtern oder dabei zu helfen sich dort weiter zu etablieren.
Mit der Internationalen Tourförderung unterstützt die Initiative Musik Musikerinnen und Musiker sowie Bands mit Wohnsitz in Deutschland bei Konzertreisen ins Ausland. Sie erhalten einen Zuschuss, wenn Sie besondere Auftritte im Rahmen einer internationalen Tournee planen. Als internationale Touren verstehen sich Tourneen oder Supportshows, Auftritte bei Musikfestivals, Showcases oder TV- und Hörfunk-Sendungen im Ausland, mit maximal 15 Auftritten. Die Auftrittstermine müssen zeitlich und örtlich plausibel beieinander liegen und eine sichtbare Einheit bilden.
Sie können die Förderung beantragen, wenn Ihre Musik im Bereich der populären Musik verortet ist – darunter Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, elektronische Musik oder verwandte Genres – und Ihre Tournee international ausgerichtet ist. Die Förderung richtet sich insbesondere an Acts, die professionell arbeiten und strukturell in der Lage sind, eine Tour erfolgreich umzusetzen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Auftritte und dem Zielgebiet. Gefördert werden können Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungsausgaben. Darunter fallen zum Beispiel Flüge, Zugfahrten, Nahverkehr, Automiete mit Sprit oder Kilometer-Pauschale bei Anreise mit eigenem PKW, Mautgebühren, Visagebühren oder Miet-/Transportausgaben von Instrumenten und Equipment. Auch Booking- und Agenturprovisionen können angegeben werden.
Der Antrag auf Internationale Tourförderung muss spätestens 5 Wochen vor dem ersten Auftritt eingegangen sein – sowohl online als auch postalisch oder per Fax.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung im Rahmen der Internationalen Tourförderung der Initiative Musik
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