ZuschussAktivBundesweit

Förderung im Rahmen der Internationalen Tourförderung der Initiative Musik

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Die Internationale Tourförderung unterstützt Musikerinnen und Musiker sowie Bands mit einem Wohnsitz in Deutschland bei besonderen Auftritten im Ausland. Ziel ist es den Künstlerinnen und Künstlern damit den Markteintritt auf einem internationalen Musikmarkt zu erleichtern oder dabei zu helfen sich dort weiter zu etablieren.

Mit der Internationalen Tourförderung unterstützt die Initiative Musik Musikerinnen und Musiker sowie Bands mit Wohnsitz in Deutschland bei Konzertreisen ins Ausland. Sie erhalten einen Zuschuss, wenn Sie besondere Auftritte im Rahmen einer internationalen Tournee planen. Als internationale Touren verstehen sich Tourneen oder Supportshows, Auftritte bei Musikfestivals, Showcases oder TV- und Hörfunk-Sendungen im Ausland, mit maximal 15 Auftritten. Die Auftrittstermine müssen zeitlich und örtlich plausibel beieinander liegen und eine sichtbare Einheit bilden.

Sie können die Förderung beantragen, wenn Ihre Musik im Bereich der populären Musik verortet ist – darunter Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, elektronische Musik oder verwandte Genres – und Ihre Tournee international ausgerichtet ist. Die Förderung richtet sich insbesondere an Acts, die professionell arbeiten und strukturell in der Lage sind, eine Tour erfolgreich umzusetzen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Auftritte und dem Zielgebiet. Gefördert werden können Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungsausgaben. Darunter fallen zum Beispiel Flüge, Zugfahrten, Nahverkehr, Automiete mit Sprit oder Kilometer-Pauschale bei Anreise mit eigenem PKW, Mautgebühren, Visagebühren oder Miet-/Transportausgaben von Instrumenten und Equipment. Auch Booking- und Agenturprovisionen können angegeben werden.

Der Antrag auf Internationale Tourförderung muss spätestens 5 Wochen vor dem ersten Auftritt eingegangen sein – sowohl online als auch postalisch oder per Fax.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

bundesweit

Häufige Fragen zu Förderung im Rahmen der Internationalen Tourförderung der Initiative Musik

Wer kann Förderung im Rahmen der Internationalen Tourförderung der Initiative Musik beantragen?+
Förderung im Rahmen der Internationalen Tourförderung der Initiative Musik richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen). Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Wie beantrage ich Förderung im Rahmen der Internationalen Tourförderung der Initiative Musik?+
Der Antrag auf Förderung im Rahmen der Internationalen Tourförderung der Initiative Musik wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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