Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhhein-Westfalen
Wenn Ihr Unternehmen oder Ihre Institution im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation tätig ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Einzel- und Gemeinschaftsvorhaben von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen im Bereich einer wirtschaftlichen Tätigkeit und auch Kooperationen von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen.
Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art des Vorhabens und von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller. Sie beträgt für
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)
Wer kann Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie) beantragen?+
Was wird mit Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie) gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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