Förderung für neue Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (themenspezifische Förderung – zweistufig lang)
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
innovationsfonds-versorgungsforschung@dlr.de
Förderbekanntmachung des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss zur themenspezifischen Förderung von neuen Versorgungsformen im zweistufigen Verfahren mit langer Laufzeit gemäß § 92a Absatz 1 Satz 8 dritte Alternative des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (zweistufig lang) vom: 23.01.2026
Für eine Förderung in der Konzeptentwicklungsphase ist es erforderlich, dass die vollständige Ideenskizze dem DLR Projektträger bis spätestens 21.04.2026 um 12:00 Uhr in elektronischer Form vorgelegt wird. Die Ideenskizze wird durch die vorgesehene Gesamtprojektleitung eingereicht.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung für neue Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (themenspezifische Förderung – zweistufig lang)
Wer kann Förderung für neue Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (themenspezifische Förderung – zweistufig lang) beantragen?+
Was wird mit Förderung für neue Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (themenspezifische Förderung – zweistufig lang) gefördert?+
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