Förderung finanzschwacher Kommunen bei der Finanzierung von EU-Förderprojekten (Kofinanzierungsrichtlinie – Kofi-RL)
Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
zuständiges Amt für regionale Landesentwicklung
zuständiges Amt für regionale Landesentwicklung (externer Link)
Wenn Sie als Kommune Unterstützung bei der Teilnahme an EU-Förderprojekten benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als finanzschwache Kommune dabei, an Förderrichtlinien zu Fonds der Europäischen Union der Förderperiode 2014 bis 2020 und der Förderperiode 2021 bis 2027 teilzunehmen.
Es handelt sich um bestimmte Förderrichtlinien auf Grundlage der EU-Fonds EFRE, ELER, ESF beziehungsweise ESF+ für 2021 bis 2027 sowie EMFF beziehungsweise EMFAF für 2021 bis 2027.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung finanzschwacher Kommunen bei der Finanzierung von EU-Förderprojekten (Kofinanzierungsrichtlinie – Kofi-RL)
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Was wird mit Förderung finanzschwacher Kommunen bei der Finanzierung von EU-Förderprojekten (Kofinanzierungsrichtlinie – Kofi-RL) gefördert?+
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