Förderung familienentlastender Dienste auf dem Gebiet der Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Regierungspräsidien Baden-Württemberg (externer Link)
Wenn Sie familienentlastende Betreuungsdienste für Menschen mit Behinderungen anbieten, die zur Stärkung einer stabilen Familiensituation und ihrer selbstbestimmten gleichberechtigten Teilhabe am Familienleben beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Anbieter von Diensten zur kurzzeitigen Betreuung von Menschen mit einer geistigen und beziehungsweise oder körperlichen Behinderung, die alleine, mit dem Partnerin und Partner, in Familien, in privaten Wohngemeinschaften oder im Ambulant Betreuten Wohnen leben (Familienentlastende Dienste).
Sie bekommen die Förderung für Projekte mit folgenden Einzelmaßnahmen:
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung familienentlastender Dienste auf dem Gebiet der Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Was wird mit Förderung familienentlastender Dienste auf dem Gebiet der Hilfen für Menschen mit Behinderungen gefördert?+
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